Heilpraktiker-Behandlungsvertrag
Frau Diana Fricke, Heilpraktikerin
und Herr / Frau
schließen folgende Heilpraktiker-Behandlungsübereinkunft
Punkt 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist eine heilpraktikertypische heilkundliche Behandlung des Patienten. Die Heilpraktiker- behandlungen umfassen unter anderem auch wissenschaftlich / schulmedizinisch nicht anerkannte – naturheilkundliche – Heilverfahren.
Punkt 2 Honorar (bitte ankreuzen, jeweils alternativ)
- ○ Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von ……………. € je halber/voller Stunde (30/60 Minuten). Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung
- ○ Es gelten die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker
Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in in bar gegen Quittung zu zahlen.
Punkt 3 Hinweise
a) Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung. Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
b) Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
c) Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert.
Hier finden Sie den Behandlungsvertrag zum Herunterladen